Fristen zum Austausch von Öfen
Der Gesetzgeber hat für den Austausch Fristen festgelegt, bis wann ein Ofen spätestens ausgetauscht werden muss:
- Inbetriebnahme bis 1974: Frist 31.12.2014
- Inbetriebnahme bis 1984: Frist 31.12.2017
- Inbetriebnahme bis 1994: Frist 31.12.2020
- Inbetriebnahme bis 2010: Frist 31.12.2024
Um eine Stilllegung zu verhindern, bieten wir Ihnen als zertifizierter Ofenbauer den professionellen Austausch Ihres Kachelofeneinsatzes an.